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   BVerwG, 10.10.1997 - 7 B 331.97   

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https://dejure.org/1997,18123
BVerwG, 10.10.1997 - 7 B 331.97 (https://dejure.org/1997,18123)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1997 - 7 B 331.97 (https://dejure.org/1997,18123)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1997 - 7 B 331.97 (https://dejure.org/1997,18123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von"Wertstoffsammelbehältern" als "sozialadäqute Einrichtungen bzw. Nebenanlagen" in reinen Wohngebieten - Zumutbarkeit der von Wertstoffsammelbehältern ausgehenden Immisionen im Rahmen des Immisionsschutzrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1997 - 7 B 331.97
    Von solchen Anlagen ausgehende Immissionen, die nach den Vorschriften des Immissionsschutzrechts hinzunehmen sind, sind auch aus der Sicht des Städtebaus zumutbar (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 50.96 - NVwZ 1996, 1001).
  • VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96

    Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen

    Die Rechtsprechung -- auch des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 3. Mai 1996 -- BVerwG 4 B 50.96, NVwZ 1996, 1001; Beschluss vom 10. Oktober 1997 -- 7 B 331.97, Jurisdokument) --, geht daher davon aus, dass Wertstoffsammelbehälter als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO als sozialadäquate Einrichtungen selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, sofern sie nach Standort und Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe dienen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2000 - 7 B 459/00

    Gewährleistung eines angemessenen Interessenausgleichs im

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, BRS 58 Nr. 58; Beschluss vom 10. Oktober 1997 - 7 B 331.97 -.
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